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Fassungsvergleich zu VfGH-Aufhebung Altlastenatlas××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Aufhebung Altlastenatlas 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.02.2004 · idF BGBl. II Nr. 96/2004 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, G 6/03, V 6/03, zu Recht erkannt:
1. Der Altlastenatlas, geführt von der Umweltbundesamt GmbH, kundgemacht durch Gewährung der öffentlichen Einsicht beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und beim Amt der jeweiligen Landesregierung, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.