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Fassungsvergleich zu Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.04.2004 · idF BGBl. II Nr. 153/2004 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.