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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.05.2004 · idF BGBl. II Nr. 187/2004 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattighofen errichtet.