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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 04.05.2004 · idF
BGBl. II Nr. 187/2004
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattighofen errichtet.