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Fassungsvergleich zu Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 10.07.2004 · idF BGBl. II Nr. 279/2004 Art. 1↗RIS↗
1. Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
2. Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.