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Fassungsvergleich zu 53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.2004 · idF BGBl. III Nr. 91/2004 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL I:
Verpflichtungen der Organisation
Die Organisation stellt die für den reibungslosen Ablauf der Tagung erforderlichen Bediensteten zur Verfügung und trägt die sich daraus ergebenden Personalkosten.