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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.2004 · idF BGBl. III Nr. 115/2004 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
(1) Die Vertragsparteien werden die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den in Artikel 2 angeführten Gebietskörperschaften fördern.
(2) Die Vertragsparteien werden die Gebietskörperschaften über die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Sinne dieses Abkommens unterrichten und Initiativen zu deren Nutzung entwickeln.