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Norm
Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
Art. 1 Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
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Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 07.10.2004 · idF
BGBl. II Nr. 384/2004
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.