Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.10.2004 · idF BGBl. II Nr. 384/2004 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.