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Fassungsvergleich zu Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.10.2004 · idF BGBl. II Nr. 411/2004 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird das aus den Anlagen ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.