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Fassungsvergleich zu Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.08.1977 · idF BGBl. Nr. 467/1977 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Artikel 14 des am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
(Anm.: es folgt der Wortlaut der Änderung)