Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.05.1950 · idF BGBl. Nr. 179/1950 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls verpflichten sich, daß sie untereinander, jeder bezüglich der Vertragsurkunden, deren Partner er ist, und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Protokolls, den Abänderungen dieser Vertragsurkunden, die im Anhang zum vorliegenden Protokoll erwähnt sind, volle gesetzliche Kraft und Wirksamkeit verleihen und sie gebührend anwenden werden.