Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.04.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Artikel 8 lit. b des Abkommens erhält folgende Fassung:
b) Die Bestimmungen dieses Artikels verpflichten eine Vertragspartei nicht, ihre Währung anderen Vertragsparteien in Beträgen zur Verfügung zu stellen, die insgesamt höher sind als der Betrag, um den ihr kumulativer Rechnungsüberschuß niedriger ist als die Beträge, die gemäß Artikel 11 und 13 audgeglichen werden können.”