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Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 4××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 4 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.04.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
In Artikel 4 des Abkommens wird nach lit. f eine neue lit. fbis eingefügt, die folgende Fassung erhält:
„fbis) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, unverzüglichen Transfer von Währungsbeträgen zu genehmigen, die zur Durchführung von ordnungsgemäß genehmigten Geschäften bei Fälligkeit erforderlich sind.“