Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 2005, G 175/04 7, G 176/04-7, G 22/05-6 und G 74/05-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 14. November 2005, zu Recht erkannt:
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“