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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs 1
Art. 1neu
in Kraft ab 26.11.2005 · idF BGBl. III Nr. 201/2005 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf die Vollstreckung von durch den Gerichtshof verhängten Strafen in Haftanstalten beziehen, die von Österreich zur Verfügung gestellt werden.