Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.12.2005 · idF BGBl. II Nr. 462/2005 Art. 1↗RIS↗
Die Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie, ausgenommen der aus Kleinwasserkraftanlagen erzeugten Energie, wird ab 1. Jänner 2006 mit 0,484 Cent/kWh neu bestimmt.