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Fassungsvergleich zu Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.02.1960 · idF BGBl. Nr. 142/1960 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Artikel 5, Abs. c, des Abkommens wird auf folgenden wortlaut abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)