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Norm
Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
Fassungen
Art. 1 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
BGBl
Art. 1 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
Judikatur
Art. 1 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
Art. 1 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
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Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
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Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.02.1960 · idF
BGBl. Nr. 142/1960
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Artikel 5, Abs. c, des Abkommens wird auf folgenden wortlaut abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)