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Fassungsvergleich zu Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 31.01.2006 · idF BGBl. II Nr. 34/2006 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.