Änderungen zwischen den Fassungen
VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in den §§ 70, 74, 138 und § 139 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2006,
„1. Die Wortfolgen „... ein weiterer Rechtszug sowie ...“ in
§ 70 Abs. 2 und die Wortfolgen „ ... der Nichtigkeitsabteilung ...“
in § 74 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren
verfassungswidrig.
2. Die Wortfolgen „... der Nichtigkeitsabteilung ...“ in §§ 70