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Fassungsvergleich zu Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.03.2006 · idF BGBl. II Nr. 125/2006 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.