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Fassungsvergleich zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.04.2006 · idF BGBl. II Nr. 174/2006 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 2006, G 91/05-6, V 69/05-6, der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:
„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“