Änderungen zwischen den Fassungen
VfGH-Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des BSVG sowie VfGH-Ausspruch, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006,
„1. In § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, werden im ersten Satz die Wortfolge „geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ und im zweiten Satz die Wortfolge „der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
2. § 148j Abs. 2 erster Satz des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, war verfassungswidrig.“