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Fassungsvergleich zu GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik××

Änderungen zwischen den Fassungen

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.06.1969 · idF BGBl. Nr. 284/1969 Art. 1↗RIS↗
1. Die Geltungsdauer der Deklaration wird durch Ersetzung des Datums in Ziffer 4 durch das Datum des 31. Dezember 1969 um ein weiteres Jahr verlängert.
2. Diese Niederschrift wird beim Generaldirektor der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Abkommens hinterlegt. Sie steht zur Annahme durch Unterzeichnung oder in anderer Weise durch die Vereinigte Arabische Republik und durch die teilnehmenden Regierungen offen. Sie tritt zwischen der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik und einer teilnehmenden Regierung in Kraft, sobald sie von der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik und von dieser Regierung angenommen worden ist.
3. Der Generaldirektor übermittelt eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift und eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung an die Regierung der Vereinigten Arabischen Republik und an jede Vertragspartei des Allgemeinen Abkommens.
GESCHEHEN zu Genf, am neunzehnten November neunzehnhundertachtundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.