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Fassungsvergleich zu Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.09.2006 · idF BGBl. II Nr. 341/2006 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/76-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.