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Fassungsvergleich zu Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinde Linz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinde Linz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.09.2006 · idF BGBl. II Nr. 367/2006 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues der A 26 Linzer Autobahn im Bereich der Gemeinde Linz wird das aus den Lageplänen, Planzeichen A26-VP2003-P14-G-1001-1, A26-VP2003-P14-G-1002-1 und A26-VP2003-P14-G-1003-1 ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Die vorerwähnten Lagepläne liegen in der betroffenen Gemeinde Linz, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.