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Fassungsvergleich zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.11.2006 · idF BGBl. I Nr. 157/2006 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2006, G 124/06, V 44/06-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 27. Oktober 2006, zu Recht erkannt:
„Die Wortfolge „, 171 Abs. 1“ in § 177 Abs. 1 und die Wortfolge „Liefer- und Dienstleistungsaufträge ........“ in der letzten Zeile des Anhanges X jeweils des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“