Änderungen zwischen den Fassungen
Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel I
Die Organisation der Vereinten Nationen anerkennt den Weltpostverein (im folgenden „Verein“ genannt) als Sonderorganisation mit der Aufgabe, alle ihrer Verfassung entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die darin festgesetzten Ziele zu erreichen.