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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 167/2006 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Gegenstand des Abkommens
Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).