Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung:
1. ist unter „Abkommen“ das am 28.10.2005 in Bukarest unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit zu verstehen;
2. werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.