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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 175/2006 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung:
1. ist unter „Abkommen“ das am 28.10.2005 in Bukarest unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit zu verstehen;
2. werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.