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Fassungsvergleich zu Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.2006 · idF BGBl. III Nr. 177/2006 Art. 1↗RIS↗
KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 – Gegenstand
Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Anwendung des gegenständlichen Abkommens, den Bau jener Bauwerke im gemeinsamen Teil zu fördern, die für die Realisierung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse notwendig sind. Dieser Tunnel soll dem gemischten Güter-/Personenverkehr dienen und bis spätestens 2015 in Betrieb genommen werden.
Schlagworte
Güterverkehr