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Fassungsvergleich zu Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen - Beendigung im Verhältnis zu Zypern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen - Beendigung im Verhältnis zu Zypern 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.03.2007 · idF BGBl. III Nr. 29/2007 Art. 1↗RIS↗
Die Republik Österreich und die Republik Zypern haben einvernehmlich festgestellt, dass das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen vom 31. März 1931 (BGBl. Nr. 45/1932) im Verhältnis zwischen ihren beiden Staaten durch den mit dem In-Kraft-Treten des EU-Beitrittsvertrags 2003 erfolgten Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet gilt.