Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2007, G 81/06-9, G 85/06-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. April 2007, zu Recht erkannt:
Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach § 3a Kinderbetreuungsgeldgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde.“