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Fassungsvergleich zu Name, Abkürzung und Emblem - Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Name, Abkürzung und Emblem - Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 31.07.2007 · idF BGBl. II Nr. 183/2007 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (UNCCD), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.