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Fassungsvergleich zu Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Montenegro) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 03.06.2006 · idF BGBl. Nr. 436/1973 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten unterstützen die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, der Kultur und Kunst, des Rundfunks und Fernsehens sowie der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugenderziehung und des Sports.