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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 19.02.2008 · idF
BGBl. II Nr. 60/2008
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wörgl errichtet.