Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 19.02.2008 · idF
BGBl. II Nr. 61/2008
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.