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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.02.2008 · idF BGBl. II Nr. 61/2008 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.