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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.2007 · idF BGBl. III Nr. 7/2008 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsparteien errichten im Gebiet der Gemeinde Nickelsdorf im Bereich der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze zur Erleichterung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit eine gemeinsame Kontaktdienststelle (in der Folge: Dienststelle).