Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 06.05.2008 · idF
BGBl. II Nr. 143/2008
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Imst errichtet.