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Fassungsvergleich zu Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.07.2008 · idF BGBl. II Nr. 239/2008 Art. 1↗RIS↗
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.