Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.05.2007 · idF BGBl. III Nr. 118/2008 Art. 1↗RIS↗
TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH
Artikel 1
1. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Drittlandverkehr) zwischen den Hoheitsgebieten der Staaten der Vertragsparteien.
2. Die Vereinbarung bezieht sich
aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden
– Kombinierten Verkehr Schiene/Straße
– Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Z 2 definiert sind
aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden
– gewerbsmäßigen Verkehr, einschließlich mit leeren Lastfahrzeugen
– Werkverkehr, einschließlich mit leeren Lastfahrzeugen
3. Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.