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Fassungsvergleich zu Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.09.2007 · idF BGBl. III Nr. 154/2008 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Organisatorischer Ablauf
In diesem Abkommen und in der Kommunikation mit dritten Parteien, wird die durch die ungarische Seite innerhalb der offiziellen Organisation der Botschaft der Republik Ungarn in Chişinău (in weitere Folge als ungarische Botschaft) etablierte Organisationseinheit zur Vollziehung der im gegenständlichen Abkommen geregelten Tätigkeiten folgendermaßen bezeichnet: Common Application Centre (in weitere Folge als Zentrum bezeichnet).