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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.11.2008 · idF BGBl. II Nr. 422/2008 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Freistadt errichtet.