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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 29.11.2008 · idF
BGBl. II Nr. 422/2008
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Freistadt errichtet.