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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leibnitz
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 13.01.2009 · idF
BGBl. II Nr. 8/2009
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leibnitz errichtet.