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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.03.2009 · idF BGBl. III Nr. 14/2009 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindungen der Autobahn A 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Schnellstraße R 52 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zwischen den Gemeinden Mikulov und Drasenhofen.