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Norm
Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
Fassungen
Art. 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
BGBl
Art. 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
Judikatur
Art. 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
Art. 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
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Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
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Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.11.2008 · idF
BGBl. III Nr. 26/2009
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.