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Fassungsvergleich zu Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 31.07.2009 · idF BGBl. II Nr. 249/2009 Art. 1↗RIS↗
Der Bund und das Land Niederösterreich haben am 24. Jänner 2008 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 Weinviertler Straße als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß § 16 Bundesstraßen – Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.
Der zu übernehmende Straßenteil verläuft vom Anschluss Stockerau/Nord (A22, B4) bis zum Anschluss Hollabrunn/Süd, einschließlich der Anschlussstellen Sierndorf, Obermallebarn, Göllersdorf, Großstelzendorf und Hollabrunn/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.
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Zufahrtsstraße