Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Jänner 2010
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat Jänner 2010 wie folgt festgesetzt:
