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Fassungsvergleich zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.2010 · idF BGBl. II Nr. 131/2010 Art. 1↗RIS↗
Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat Mai 2010 wie folgt festgesetzt: