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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea/R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea/R) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.2010 · idF BGBl. III Nr. 96/2010 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung die ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.