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Fassungsvergleich zu Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.02.2011 · idF BGBl. II Nr. 38/2011 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf wird das aus den Lageplänen, Teil 1 bis Teil 5, Plannummer ASFINAG 3064113/20620/0-403/00000/S1V, Einlagen 0.2.1 bis 0.2.5, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf zur Einsicht auf.