Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Verbindungsstellen
In der Republik Österreich
für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung:
für das Arbeitslosengeld:
die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Arbeitsmarktservice;
in Montenegro
die für den Bereich der sozialen Sicherheit zuständigen Ministerien.